Qualitätssicherung

    Die Heimaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag, Heime für alte Menschen und Menschen mit Behinderung durch wiederkehrende Prüfungen zu überwachen (§ 9 HeimG), um damit die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen, insbesondere die Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohner im Heim zu wahren (§ 2 HeimG). Dieser gesetzliche Auftrag enthält eine Aufforderung an die Heimaufsicht, sich intensiv um Qualitätssicherung in der stationären Alten- und Behindertenhilfe zu bemühen.

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    Was ist Qualität in der Dienstleistung Pflege?

    Dienstleistungen im pflegerischen Bereich sind Ergebnisse, die im Zusammenwirken zwischen Pflegedienst und Patienten unmittelbar entstehen. Qualität in der Pflege ist ein wichtiger, jedoch nicht der einzige Faktor für das Wohlbefinden älterer oder behinderter Menschen im Heim.

    Wenn man die Qualität von Dienstleistungen betrachtet, dann geht es um drei Aspekte:

    • Die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung ist ausschlaggebend für die Strukturqualität der stationären Einrichtungen.
        -> Rahmenbedingungen der Leistungserbringer (Strukturqualität)

    • Der ganzheitliche Pflege- und Betreuungsablauf dokumentiert sich in der Prozessqualität. Es geht dabei u.a. um die Pflege- und Betreuungsanamnese sowie eine entsprechende Planung, die Koordinierung und Ausführung der Leistungen und die Dokumentation des Pflege- und Betreuungsprozesses.
        -> Wie wird Leistung aktuell erbracht und was gehört alles dazu (Prozessqualität)

    • Für die Heimaufsicht spielt die Zufriedenheit der Bewohner/innen beim Vergleich der angestrebten Ziele des Heims mit dem tatsächlich erreichten Zustand eine entscheidende Rolle.
        -> Was hat die Leistung bewirkt (Ergebnisqualität)

    Um diese Ziele ständig zu kontrollieren und weiter zu entwickeln, haben wir in unserem Hause Qualitätszirkel gegründet. Eine ständige Fort- und Weiterbildung unseres Personals halten wir für selbstverständlich.

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    Die Ziele der Qualitätssicherung

    Pflege- und Betreuungsqualität orientiert sich an folgenden Leitzielen:

    • Eine Pflege nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen gewährleisten
    • Sich an wirtschaftlichen Randbedingungen ausrichten
    • An einer menschenwürdigen Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohner orientiert sein
    • Erhaltung der menschlichen Würde und der individuellen Persönlichkeit
    • Erhaltung oder Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen Lebensführung
    • Teilnahme am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Gemeinschaft


    Die physische und psychische Pflege wird in unserem Haus als Beziehungspflege durchgeführt, indem das gleiche Pflegepersonal in einem überschaubaren Rahmen langfristig für die gleiche Gruppe von Bewohnern/innen tätig ist.

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    Sowohl im Rahmen des Heimgesetzes als auch des Pflegeversicherungsgesetzes sind externe Qualitätssicherungsmaßnahmen erforderlich. Zusammen mit wirksamen internen Qualitätssicherungsmaßnahmen wird durch die Prüfungen der Heimaufsicht und des MDK ein Schutzrahmen für angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen und weiterentwickelt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt, ähnlich wie die Heimaufsicht, Anlassprüfungen und Stichprobenprüfungen durch.